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Bei Auftragserteilung sind ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen heranzuziehen. Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn diese vorher schriftlich vereinbart worden sind.

Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Der Mieter hat dafür zu sorgen, daß die Hüpfburg wieder im selben Zustand zurückgegeben wird wie sie ausgeliefert wurde - in diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten. Bei Verschmutzung oder Reparaturbedarf fallen 20,00 € pro Arbeitsstunde an.

Hüpfburgheini trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet also für Sach- und Personenschäden jeglicher Art.

Zu Ihrer Information: Bei privater Mietung sind Sach- u. Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen werden (es gibt eine Tagesversicherung). Um die Haftung sicherzustellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter von Ihrer Veranstaltung.

Zur Betreuung:

- Die Hüpfburg muß ohne Unterbrechung von einer erwachsenen und nüchternen Person betreut werden.

- Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden.

- Auf der Hüpfburg darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden, außerdem dürfen keine Gegenstände mitgenommen werden.

- Aus Sicherheitsgründen sollten auch Brillen und Haarspangen abgelegt werden.

- Es darf nicht an die Seitenwände der Hüpfburg geklettert werden. 

- Die Kinder sollten sich nicht gegenseitig schubsen o.ä., da dies zu Verletzungen führen kann.

- Der Luftschlauch zwischen Gebläse und Burg darf nicht geknickt werden, um eine reibungslose Luftzufuhr zu gewährleisten. Dies sollte regelmäßig kontrolliert werden.

- Bei Regenbeginn muß die Hüpfburg sofort vom Stromkreis getrennt werden. Die Burg fällt schnell zusammen und sollte mit einer Plane abgedeckt werden, sodaß danach sofort wieder trocken gehüpft werden kann. 

Die Einhaltung der genannten Regeln ist sehr wichtig, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und für die Sicherheit der Kinder zu sorgen.

Hüpfburgheini übernimmt die Beaufsichtigung der Hüpfburg auch gerne für Sie - Dies muß bei Auftragserteilung mit angegeben werden. Es fallen dadurch zusätzliche Personalkosten in Höhe von 15,00 € pro Stunde an.

Standortbedingungen

Für den Auf- u.Abbau der Hüpfburg werden 2-3 Helfer benötigt.

Der Strom mit feuchtigkeitsgeschütztem Verlängerungskabel für den Hüpfburgbetrieb wird vom Veranstalter gestellt (230 V / 16 A)

Der Standplatz für das Gerät muß groß genug sein.

Es dürfen sich keine spitzen Gegenstände oder Bäume in Hüpfburgnähe befinden.

Die Fläche muß ebenerdig sein (kein Steilhang, kein Schotter).

Die Aktionsfläche muß mit einem PKW erreichbar sein.

Für das Einholen von evtl. erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen für den Hüpfburgbetrieb (bei Stadtfesten o.ä.) ist der Mieter verantwortlich.